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Einfahrtsbedingungen & Hausrecht

Keine Fahrzeuge mit offener Ladefläche

Es gelten folgende Benutzungshinweise:

  • Bedienungshinweise des Fahrzeugherstellers zur Waschstraßennutzung unbedingt beachten
  • Dachträger, Schilder und störende Aufbauten entfernen, Antennen einziehen / abschrauben, SUV Reserveradabdeckungen bitte abnehmen
  • Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein, Nummernschilder müssen vorschriftsmäßig und sicher befestigt sein
  • Auf dem Waschband Scheibenwischer ausschalten (auch Intervallschaltung und den Regensensor) und nicht bremsen oder lenken (außer bei Abfahrt)

Es gelten folgende Haftungsausschlüsse:

  • Keine Haftung für Zubehör, welches nicht vom Fahrzeughersteller geliefert und montiert wurde
  • Radfelgen dürfen nicht über Reifen hinausragen
  • Keine Haftung für Fahrzeuge mit Vorschäden, Nachlackierungen und sichtbaren Lackschäden (z. B. Steinschlag) oder mit Folierungen
  • Hochglanzpolierte Felgen sind sehr empfindlich und für Waschstraßen nicht geeignet. Für derartige Felgen übernehmen wir keine Haftung
  • Keine Haftung für Fahrzeuge, deren Erstzulassung mehr als 25 Jahre zurückliegt

Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt die StVO. Bitte überall in Schrittgeschwindigkeit fahren.

Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Dieses betrifft insbesondere behördliche Auflagen, Sicherheitspflichten und sonstige Vorgaben, die wir im Rahmen unseres Hausrechtes verfügen. Wir bitten um Rücksichtnahme hinsichtlich Lärm durch Motor bzw. Radio und Dauer der Nutzung unserer Einrichtungen bei starkem Andrang. Bei Mißachtung dieser Regeln behalten wir uns das Erteilen eines temporären oder dauerhaften Hausverbotes vor.